Wie ich hier gelesen habe gibt es jetzt ein Urteil z der Geschichte von hier. Die Augsburger-Allgemeine schreibt: Weil das Strafgesetzbuch „Diebstahl“ als Entwendung einer beweglichen Sache definiert, wurde der 16-jährige Augsburger offiziell wegen „unbefugter Datenveränderung“ verurteilt. „Virtueller Diebstahl von geldwerten Vorteilen ist gesetzlich noch nicht geregelt“, erklärt Wätzel. Die gestohlene Ausrüstung der Computer-Figuren aber [...]

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